Mit nachfolgenden Informationen wird den aktuellen Verordnungen Rechnung getragen. Bitte lesen Sie vor Vertragsabschluss die bereitgestellten Informationen sorgfältig:
Das Produktinformationsblatt dient dazu, den Kunden über die wichtigsten Punkte seines Versicherungsvertrages im Voraus zu informieren. Die Einführung eines Produktinformationsblatt ist eine Forderung der EU und wurde am 18. Dezember 2007 in der VVG-Informationspflichtverordnung beschlossen. In Kraft getreten ist die Vorschrift zum Produktinformationsblatt am 1. Juli 2008. Das Blatt muss dem Versicherungsnehmer zusammen mit den anderen Vertragsinformationen vor Vertragsabschluss übergeben werden, außerdem muss es den anderen Informationen vorangestellt werden.
Um unsere Produkt-Informationen zu lesen und auszudrucken, klicken Sie bitte auf folgende Links:
Produktinformationsblatt
und
Information nach Informationspflichtenverordnung Versicherungsvertragsgesetz - InfoV
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